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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Brauhaustouren Köln (AGB)

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Anbieter der Brauhaustouren Köln, Herrn Evangelos Dimos (nachfolgend: Anbieter) und dem Kunden
hinsichtlich der Buchung und Durchführung der von dem Anbieter veranstalteten Brauhaustouren
Köln. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung der AGB.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei
Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Buchung einer Stadtführung kann telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen. Die
Internetpräsenz des Anbieters zu www.brauhaus-touren-in-koeln.de stellt kein Angebot dar, sondern eine
unverbindliche Darstellung des Leistungsumfanges des Anbieters.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn sich Anbieter und Kunde
über:
die Art der Führung (Altstadt-Tour, Brauhaus-Tour etc.)
den Termin der Führung (Datum und Uhrzeit)
den Treffpunkt
die Gruppenstärke
den Preis
(nachfolgend insgesamt: Führungsdaten) geeinigt haben.

(3) Der Kunde kann die Buchungsanfrage sowohl über das auf der Internetseite hinterlegte Formular,
www.brauhaus-touren-in-koeln.de/kontakt.html , bei dem Anbieter einreichen als auch telefonisch
und postalisch die Buchung bei dem Anbieter erfragen. Nach Buchungsanfrage wird der Anbieter dem Kunden
mitteilen, ob zu den Führungsdaten eine Führung angeboten wird. Er wird für den Fall, dass er zu den von dem
Kunden erfragten Führungsdaten eine solche nicht anbietet, dem Kunden die in Frage kommenden
Führungsdaten mitteilen. In seiner Antwort auf die Buchungsanfrage des Kunden wird der Anbieter dem Kunden
eine Durchschrift der AGB zukommen lassen. Ein Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt erst dann
zustande, wenn der Anbieter dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der konkreten Führungsdaten,
auf die sich Anbieter und Kunde geeinigt haben, bestätigt.

(4) Die Bestellung eines Gutscheines durch den Kunden steht einer Buchungsanfrage gleich. Auch bei Bestellung
eines Gutscheines kommt der Vertrag wie bei einer Buchungsanfrage erst zustande, wenn sich Anbieter und
Kunde über die Führungsdaten geeinigt und der Anbieter dem Kunden unter Angabe der vereinbarten
Führungsdaten diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

(5) Der Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass der Gutschein den Inhaber berechtigen soll, eine
Buchung in Anspruch zu nehmen, die nicht zu einem konkreten Termin angegeben ist. In diesem Fall ist der
Besitzer des Gutscheines berechtigt, den Gutschein bis 1 Jahr nach Ausstellung des Gutscheins in Anspruch zu
nehmen. Das Datum der Ausstellung des Gutscheins wird durch den Anbieter auf den Gutschein aufgebracht.

(6) Der Anbieter ist berechtigt eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Der Anbieter speichert den zwischen ihm und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht.

§ 3 Private Führung/öffentliche Führung

(1) Es werden sowohl öffentliche als auch private Führungen angeboten.

(2) Öffentliche Führungen sind solche Führungen, bei denen bis zu einer maximalen Gruppengröße Kunden
teilnehmen können.

(3) Private Führungen sind solche Führungen, die ausschließlich für die gebuchten Teilnehmer der Führung
gebucht sind.

(4) Kunden, die keine private Führung gebucht haben, dürfen nur an öffentlichen Führungen teilnehmen.

(5) Bei Erreichen einer maximalen Gruppengröße für die jeweilige Führung ist der Anbieter berechtigt, weiteren
Kunden die Teilnahme zu verweigern. Die Teilnehmerbegrenzung ist aus der Leistungsbeschreibung zu den
einzelnen Führungsarten ersichtlich. Die Teilnehmerbegrenzung kann durch Einzelvereinbarung zwischen
Anbieter und Kunden korrigiert werden.

§ 4 Wartezeiten

(1) Der Kunde hat zu dem vereinbarten Termin an dem vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Der Anbieter
wartet maximal 30 Minuten über die vereinbarte Uhrzeit hinaus auf den Kunden. Nach Ablauf der Wartezeit und
Nichterscheinen des Kunden ist der Anbieter nicht verpflichtet, länger zu warten. Der Anbieter ist berechtigt, die
Führung für die erschienenen Teilnehmer nach Ablauf der Wartezeit zu beginnen.

(2) Bei einer Verspätung hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung.

(3) Für den Fall einer Verspätung hat der Kunde keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des
Buchungsbetrages.

(4) Die Regelungen zu Absatz 1 bis 3 gelten auch für Gruppenbuchungen und ein Verspäten der Gruppe.

§ 5 Stornierung

(1) Der Kunde kann die geplante Führung jederzeit stornieren. Im Fall einer Stornierung bis 6 Tage vor dem
vereinbarten Termin fällt bei Stornierung lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € für den Kunden an.

(2) Bei einer Stornierung von weniger als 6 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50{50523919963b9c064cdbdd29949f71f6339b3522fbfde39ebf35a40368c0cd30} des vereinbarten
Buchungspreises fällig. Bei einer Stornierung von weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100{50523919963b9c064cdbdd29949f71f6339b3522fbfde39ebf35a40368c0cd30}
des vereinbarten Buchungspreises fällig.

(3) Für den Fall, dass ein Kunde bei einer gebuchten Gruppenführung nicht erscheint, werden 100{50523919963b9c064cdbdd29949f71f6339b3522fbfde39ebf35a40368c0cd30} des
vereinbarten Betrages für diesen Kunden fällig.

§ 6 Bezahlung

(1) Die Bezahlung des Buchungspreises erfolgt entweder bar, wobei eine Zahlung über Kreditkarte oder EC-Karte
nicht möglich ist. Ansonsten erfolgt die Bezahlung per Rechnung.

(2) Im Fall einer Zahlung per Rechnung ist der Betrag so rechtzeitig zu überweisen, dass er zeitig so weit vor dem
vereinbarten Führungstermin auf dem Konto des Anbieters eingeht, dass dieser sich hiervon vergewissern kann.
Bei Rechnungsstellung wird dem Kunden von Seiten des Anbieters ein Zeitpunkt genannt, bis zu dem spätestens
der Betrag anzuweisen ist. Im Fall einer verspäteten Anweisung ist der Anbieter berechtigt, die Führung zu dem
ursprünglich vereinbarten Termin abzusagen. Die Parteien werden sich dann bemühen einen neuen Termin zu
vereinbaren. Im Fall, dass die Parteien einen Ausweichtermin nicht vereinbaren können, ist die verspätete
Zahlung als Stornierung des Termins zu werten. Es gelten dann die Stornierungsbedingungen aus § 5 zu den
Stornierungsgebühren.

(3) Die Buchungspreise sind aus der Preisliste des Anbieters ersichtlich.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie die seiner
Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht
fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung
des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(2) Im Fall, dass die Leistungserbringung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die weder der Anbieter noch
der Kunde zu vertreten haben, wie Fälle höherer Gewalt, beispielsweise Erkrankung des Anbieters oder ein die
Führung verhinderndes Unwetter, werden die Parteien sich bemühen, einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Für
den Fall, dass ein Ausweichtermin nicht vereinbart werden kann, wird der Anbieter dem Kunden die
Buchungsgebühren rückerstatten.

§ 8 Verhaltenspflichten der Kunden

(1) Bei minderjährigen Teilnehmern einer Führung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass eine Aufsichtsperson an
der Führung teilnimmt. Für den Fall, dass eine Aufsichtsperson an der Führung nicht teilnimmt, ist der Anbieter
berechtigt, die Durchführung der Führung zu verweigern. Der Anspruch des Anbieters auf Zahlung des
vollständigen Buchungspreises bleibt bestehen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Führung abzubrechen, wenn diese für ihn unzumutbar wird, insbesondere in
Fällen übermäßiger Alkoholisierung eines oder mehrerer Teilnehmer. Der Anbieter bleibt weiterhin berechtigt zur
Geltendmachung des vollständigen Buchungspreises.

§ 9 Datenschutz

Mit seiner Datenschutzinformation unterrichtet der Anbieter den Kunden über Art, Umfang, Dauer und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Buchungen sowie Abrechnungen erforderlichen
personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht des Kunden und die Person, an die er sich wenden kann.
Ebenso informiert er den Kunden über sein Recht auf Berechtigung, Löschung und Sperrung seiner
gespeicherten personenbezogenen Daten.

§ 10 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese erreicht
der Kunde über nachfolgenden Link: http://ec.europa.eu/Consumers.odr/

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder
gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen
wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.